Hanstester hat geschrieben: Donnerstag 27. August 2026, 17:22
Kommt wohl auch darauf an, wie viel der jeweilige Beamte als "wenig" definiert. Oder wird das nach Wirkstoffgehalt entschieden? 100 Stück Tramadol a 50 Stück wirken erst Mal nach viel, enthalten aber genau soviel Wirkstoff wie "nur" 25 Stück a 200mg.
Off topic:
(Finde hier keinen Spoiler??)
Das sind normale Mengen, die auch auf Rezept verschrieben werden.
Hier kann man nur auf Eigenbedarf vermuten.
Keinen (weiter) Handel.
Ob 100x 50mg oder 100x 200mg ist unerheblich.
Bestellt man 1000 oder mehr, ist das etwas anderes.
Aber so viele auf einmal zu bestellen, wäre eh ziemlich dämlich, da so ein Brief/Paket noch eher auffällt.
Genaues wird im Arzneimittelgesetz stehen. Ab wAnn und wie viel.
Aber egal wie viel oder was man bestellt: Sollte ein Brief kommen vom Zoll oder der Polizei: Ich weiß nichts, von irgendwelchen Tabletten
Ich zahle auch nichts, schließlich habe ich nichts bestellt.
Ich wusste nicht, das der Zoll überhaupt Bußgelder ausstellen kann oder eine Strafverfolgung.
Wie gesagt, alles was der Zoll bei mir heraus gefischt hat und was ich angeblich bestellt habe, ging danach an die Polizei.
Und von denen habe ich dann ein Brief bekommen.
Darin stand, um was es ging und was mir vorgeworfen wurde.
Und ich solle mich doch dazu an Termin XY vorstellen.
Diese Briefe sind extra so geschrieben, das man den Eindruck bekommt, man MUSS dort hin.
Man muss es als Beschuldigter allerdings nicht.
Man muss auch nicht absagen.
Geht man dort hin verheddert man sich schnell in Aussagen. Die sind SEHR geschickt und psychologisch geschult.