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Hanstester
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Re: http://perdur.atwebpages.com

#241 Beitrag von Hanstester »

Bisher nichts angekommen. Habe aber auch nicht nochmal nachgefragt. Einen Reship möchte ich ohnehin nicht.

Franzlee
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#242 Beitrag von Franzlee »

Bei mir hat sich ebenfalls nichts getan.
Keine Ware und keine Rückmeldung, ich schreibe die Sendung nun ab....

PappEimer
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#243 Beitrag von PappEimer »

Ich habe am 26. Juli bestellt.
Wurde am 27. abgesendet und kam am 03. August im Postfach an.
Etwas länger als sonst, aber waren auch Ferien.

Einmal ist einer verschwunden. Habe den auch abgeschrieben nach 6 Wochen Wartezeit. Ist wohl dabei

Sonst kam immer alles an.

Habe ziemlich oft bestellt, über die letzten beiden Jahre.

Ich werde demnächst wieder bestellen und berichten.

Hanstester
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#244 Beitrag von Hanstester »

Wie lange ist das bei dir her? Kam dann gar nichts, also auch keine Benachrichtigung vom Zoll? Das bereitet mir aktuell etwas Kopfschmerzen.

PappEimer
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#245 Beitrag von PappEimer »

Hanstester hat geschrieben: Dienstag 25. August 2026, 08:41 Wie lange ist das bei dir her? Kam dann gar nichts, also auch keine Benachrichtigung vom Zoll? Das bereitet mir aktuell etwas Kopfschmerzen.
Das dürfte so 4-5 Monate her sein. Nein, es kam nichts. Wie auch?
Man kann jederzeit abstreiten, von so etwas zu wissen.
Man tut vollkommen verwundert und ahnungslos.

Andere Angaben sind im oder auf dem Brief nicht enthalten.
Er verkauft ja auch keine BTM.

Falls ein Brief von der Polizei/Zoll kommt, nicht darauf reagieren, alles abstreiten.

Es könnte ja auch die/der verbittert Ex einem sowas bestellt haben

diggo
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#246 Beitrag von diggo »

PappEimer hat geschrieben: Donnerstag 27. August 2026, 12:00
Es könnte ja auch die/der verbittert einem sowas bestellt haben
Sorry aber diesen BS kauft keine Behörde bzw. Gericht.

Hier mehrmals schon diskutiert, also best case OWI zahlen gut :top:

Heikel dabei ist der "Auslandsversand", vor allem bei einer größeren Menge.

PappEimer
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#247 Beitrag von PappEimer »

diggo hat geschrieben: Donnerstag 27. August 2026, 12:07
PappEimer hat geschrieben: Donnerstag 27. August 2026, 12:00
Es könnte ja auch die/der verbittert einem sowas bestellt haben
Sorry aber diesen BS kauft keine Behörde bzw. Gericht.

Hier mehrmals schon diskutiert, also best case OWI zahlen gut :top:

Heikel dabei ist der "Auslandsversand", vor allem bei einer größeren Menge.
Der Staat hat einem die Straftat/das Vergehen zu beweisen. Nicht umgekehrt. Aber natürlich kann man auch einfach zahlen.
Jeder der unschuldig ist, würde so handeln und nichts zahlen.
Wer zahlt, steht damit auch die Schuld ein.
Was bei einem zweiten Verstoß zu Problemen führen dürfte. Weil dieses dann angeführt wird.

Um die Schuld zu beweisen, wäre eine Hausdurchsuchung nötig (oder die Beantragung zur Überwachung des Onlineverkehr). Das dies bei einer Bestellung von Arzneimitteln in kleinem Rahmen geschieht (bei der die Empfängeradresse der einzige Hinweis/Beweis ist), wird wohl kein Richter unterschreiben.

Jeder darf mit so einem Schreiben umgehen, wie er möchte. Ich habe deswegen schon Vorladungen in der Vergangenheit von der Polizei bekommen, ich solle Aussagen. Die kamen in den Müll und es war erledigt. Man muss zu dem Termin nicht erscheinen und generell sollte man NICHTS dazu sagen. Gar nichts.)

(Es waren immer NICHT BTM und kleine Mengen, bei allem anderen sieht es eventuell anders aus. Vor allem BTM)

*Edit* das mit der verbitterten Ex war ein Beispiel. Sowas sollte man niemals als Argument anführen. Es könnte auch der Brieffreund aus Spanien sein, der Adressen vertauscht hat. Das sagt man natürlich nicht. Man sagt GAR NICHTS und streitet alles ab bzw legt Widerspruch ein.

Ich habe in den letzten 16 Jahren, sechs Sendungen gehabt, die vom Zoll abgefangen wurden. Und die ich angeblich bestellt haben soll.
Vier davon Arzneimittel.
Zwei NPSG.
Es kam NIE ein Brief vom Zoll.
Immer von der Polizei.
Mit dem Verstoß der mir vorgeworfen wurde.
Und einem Termin bei der örtlichen Polizei zu einer Aussage.
Ich lebe in Deutschland

Hanstester
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#248 Beitrag von Hanstester »

Kommt wohl auch darauf an, wie viel der jeweilige Beamte als "wenig" definiert. Oder wird das nach Wirkstoffgehalt entschieden? 100 Stück Tramadol a 50 Stück wirken erst Mal nach viel, enthalten aber genau soviel Wirkstoff wie "nur" 25 Stück a 200mg.

PappEimer
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#249 Beitrag von PappEimer »

Hanstester hat geschrieben: Donnerstag 27. August 2026, 17:22 Kommt wohl auch darauf an, wie viel der jeweilige Beamte als "wenig" definiert. Oder wird das nach Wirkstoffgehalt entschieden? 100 Stück Tramadol a 50 Stück wirken erst Mal nach viel, enthalten aber genau soviel Wirkstoff wie "nur" 25 Stück a 200mg.
Off topic:
(Finde hier keinen Spoiler??)

Das sind normale Mengen, die auch auf Rezept verschrieben werden.
Hier kann man nur auf Eigenbedarf vermuten.
Keinen (weiter) Handel.
Ob 100x 50mg oder 100x 200mg ist unerheblich.

Bestellt man 1000 oder mehr, ist das etwas anderes.
Aber so viele auf einmal zu bestellen, wäre eh ziemlich dämlich, da so ein Brief/Paket noch eher auffällt.

Genaues wird im Arzneimittelgesetz stehen. Ab wAnn und wie viel.

Aber egal wie viel oder was man bestellt: Sollte ein Brief kommen vom Zoll oder der Polizei: Ich weiß nichts, von irgendwelchen Tabletten

Ich zahle auch nichts, schließlich habe ich nichts bestellt.

Ich wusste nicht, das der Zoll überhaupt Bußgelder ausstellen kann oder eine Strafverfolgung.

Wie gesagt, alles was der Zoll bei mir heraus gefischt hat und was ich angeblich bestellt habe, ging danach an die Polizei.
Und von denen habe ich dann ein Brief bekommen.

Darin stand, um was es ging und was mir vorgeworfen wurde.
Und ich solle mich doch dazu an Termin XY vorstellen.

Diese Briefe sind extra so geschrieben, das man den Eindruck bekommt, man MUSS dort hin.
Man muss es als Beschuldigter allerdings nicht.
Man muss auch nicht absagen.

Geht man dort hin verheddert man sich schnell in Aussagen. Die sind SEHR geschickt und psychologisch geschult.

Hanstester
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#250 Beitrag von Hanstester »

Danke für deine Worte.

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