Oder!tomtom hat geschrieben: Sonntag 19. März 2017, 21:48Bei einer Einstellung gibt es keine Kosten; außer eigene Anwaltskosten. Oder?![]()
Siehe § 153 a StPO - oder auch in diesem Forum die Geschichte von Hunsenflunz, den der Spaß am Ende über 2 kEuro gekostet hat.
Es ist in der Tat deutlich klüger, eine Vielzahl kleinerer Bestellungen auf verschiedene Quellen zu streuen. Dennoch ist "1x1000" immer noch erheblich riskanter als "10x100", selbst wenn man letztere sämtlich unvorsichtigerweise bei einem Shop tätigen würde.350 hat geschrieben: Sonntag 19. März 2017, 23:13Worum es mir nun ging war eigentlich nur (unter der Annahme er bestellt nicht anonym) darauf hinzuweisen dass - sollte der Shop wieder Erwarten Kundendaten speichern bzw. die Staatsmacht über irgendwelche anderen Wege an die Bestellungen kommen - es in dem Fall womöglich keine Rolle mehr spielt ob man innerhalb eines Jahres 1x 1000 oder 10x 100 Pillen bestellt hat.
Ja, das ist an Hand Deiner Ausführungen offensichtlich.350 hat geschrieben: Sonntag 19. März 2017, 23:13Und die Sache mit dem Risiko bezog sich nur auf die Wahrscheinlichkeit eines Auffliegens der Sendung auf dem Postweg [...]
Es wäre allerdings vorteilhaft, wenn Du dann "die Wahrscheinlichkeit eines Auffliegens der Sendung auf dem Postweg" auch einfach so nennen würdest, statt dies fehlerhaft mit "Risiko" zu bezeichnen. Provokation gg. anderen User glöscht von Mod.!
Das ist völlig richtig. Aber das "Risiko" umfasst eben nicht nur die Wahrscheinlichkeit einer Entdeckung sondern auch die _Folge_ einer solchen. OT gelöscht von Mod:!350 hat geschrieben: Sonntag 19. März 2017, 23:13Und: Nur weil die Anzahl der Pillen in einem Paket niedriger ist heisst dies noch lange nicht das es auf dem Postweg zwangsweise sicherer ist...
Ich stimme Dir in diesem Punkt vollständig zu! Provokation gg. anderen User gelöscht von Mod.!350 hat geschrieben: Sonntag 19. März 2017, 23:13Die Risikoeinschätzung trifft zudem jeder nach seinen persönlichen Umständen nochmal ein wenig anders.
Es gibt schon noch ein bisschen mehr mögliche Ausgänge als "Freispruch" - zumal ich davon mit keiner Zeile geschrieben habe. "Einstellung" ist nämlich etwas völlig anderes. Siehe meine Erläuterungen oben.350 hat geschrieben: Sonntag 19. März 2017, 23:13Würde mich auch interessieren was dies für Kosten sind die ich nicht auf dem Radar habe...?
Sollte es zu einer Einstellung in einem Ermittlungsverfahren kommen trägt man die Anwaltskosten aber selbst wie du schon sagst, geht die Sache vor Gericht und man bekommt einen Freispruch werden die Anwaltskosten bis zu einem gewissen Satz erstattet.
Und abseits der Kostenfolge sind strafrechtliche Ermittlungen auch aus anderen Gründen höchst unerfreulich.
ciao
Flocki

